Falscher Fahrer, echtes Verfahren: Göppinger Unternehmer landet nach Blitzer-Verwechslung vor Gericht

Blitzer-Verwechslung Esslingen Falscher Fahrer, echtes Verfahren: Göppinger Unternehmer landet nach Blitzer-Verwechslung vor Gericht

Blitzer-Verwechslung in Esslingen: Bußgeldverfahren gegen Göppinger Unternehmer eingestellt

Blitzer-Verwechslung Esslingen. Ein Göppinger Unternehmer geriet in ein Bußgeldverfahren, obwohl er nach eigener Darstellung nicht gefahren war, keinen Bezug zum Fahrzeug hatte und ein Alibi vorlegen konnte. Erst vor dem Amtsgericht Esslingen wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.

Göppingen/Esslingen. Ein Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes auf der B10 in Esslingen ist am 15. Juni 2026 vor dem Amtsgericht Esslingen eingestellt worden. Betroffen war der Göppinger Ingenieur und Unternehmer Hakan Gökkaya, der von Beginn an bestritten hatte, Fahrer des betreffenden Fahrzeugs gewesen zu sein.

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsverstoß auf der B10 in Esslingen

Der Vorwurf bezog sich auf einen Geschwindigkeitsverstoß am 18. Juni 2025 um 9.35 Uhr auf der B10 in Esslingen, Ausfahrt Zell, Fahrtrichtung Göppingen. Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen GP-GS **** soll dabei geblitzt worden sein. Gegen Gökkaya wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren geführt.

Gökkaya erklärte nach eigenen Angaben bereits frühzeitig, dass er nicht gefahren sei. Das Fahrzeug gehöre ihm nicht, er sei weder Halter noch Nutzer und habe keinen Bezug zu dem Wagen gehabt. Zudem sei er zur Tatzeit nicht am Messort gewesen, sondern im Büro.

„Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich nicht gefahren bin. Das Auto gehörte nicht mir, ich hatte ein Alibi und später wurde auch der tatsächliche Fahrer benannt. Trotzdem musste die Sache bis vor Gericht gehen.“

Alibi durch Büroanwesenheit und E-Mail-Zeitpunkt

Als Alibi verweist Gökkaya unter anderem auf eine Zeiterfassung sowie auf eine um 9.24 Uhr von seinem Bürorechner versendete E-Mail. Eine Anwesenheit am Messort um 9.35 Uhr sei daher praktisch ausgeschlossen gewesen.

Trotzdem lief das Verfahren weiter. Nach Angaben Gökkayas konnte erst nach anwaltlicher Akteneinsicht anhand der Messunterlagen der tatsächliche Fahrer identifiziert werden. Dieser sei anschließend benannt worden. Dennoch sei das Verfahren nicht frühzeitig beendet worden, sondern habe sich bis zur öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Esslingen fortgesetzt.

Öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Esslingen

Bei der Verhandlung am 15. Juni 2026 waren neben Gökkaya und seinem Rechtsanwalt Florian Rieleder auch zwei Zeugen anwesend. Einer der Zeugen war nach Angaben Gökkayas der tatsächliche Fahrer. Nach der Vernehmung der Zeugen wurde das Verfahren eingestellt.

Der Richter erklärte nach Darstellung Gökkayas, dass die Kosten von der Staatskasse getragen werden. Sinngemäß sei zudem geäußert worden, dass man sich das Verfahren wohl hätte sparen können, wenn das Ordnungsamt zuvor das Foto des tatsächlichen Fahrers geprüft hätte.

Warum lief das Verfahren trotz Fahrerbenennung weiter?

Für Gökkaya ist der Fall mehr als eine persönliche Belastung. Er sieht darin ein Beispiel dafür, wie aufwendig ein Verfahren werden kann, wenn eine falsche Fahrerzuordnung nicht frühzeitig korrigiert wird.

Der Fall wirft aus seiner Sicht grundsätzliche Fragen auf: Wie sorgfältig werden Hinweise von Betroffenen geprüft? Wie einfach ist der Zugang zu entscheidenden Messbildern? Und wie verhältnismäßig ist es, wenn ein Verfahren trotz Alibi, anwaltlicher Akteneinsicht und späterer Fahrerbenennung weitergeführt wird?

Blitzer-Einnahmen in Esslingen als öffentlicher Kontext

Besondere Brisanz erhält der Fall vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um Blitzereinnahmen in Esslingen. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren erhebliche Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung erzielt und investiert weiter in Messtechnik.

Gökkaya betont, dass er Geschwindigkeitskontrollen nicht grundsätzlich infrage stellen wolle. Verkehrssicherheit sei wichtig. Entscheidend sei aber, dass nicht nur die Messung selbst funktioniere, sondern auch die nachgelagerte Bearbeitung.

„Wenn eine Stadt mit Blitzern Millionen einnimmt und moderne Technik einsetzt, dann muss auch die Verfahrensqualität stimmen. Es darf nicht passieren, dass jemand monatelang als Fahrer geführt wird, obwohl erhebliche Zweifel vorliegen und die Sache offenbar früher hätte geklärt werden können.“

Verfahren eingestellt – Kosten trägt die Staatskasse

Am Ende waren Bußgeldstelle, Anwalt, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Zeugen und der Betroffene selbst mit dem Vorgang befasst. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.

Für Gökkaya bleibt deshalb die zentrale Frage: Hätte dieser Aufwand vermieden werden können?


Kurzchronologie des Falls

  • 18.06.2025: Angeblicher Geschwindigkeitsverstoß auf der B10 in Esslingen.
  • 01.10.2025: Bußgeldbescheid gegen Hakan Gökkaya.
  • 08.10.2025: Zustellung des Bußgeldbescheids.
  • 20.10.2025: Einspruch wegen falscher Fahrerzuordnung.
  • Ende 2025/Anfang 2026: Anwaltliche Akteneinsicht; tatsächlicher Fahrer wird identifiziert.
  • 03.03.2026: Abgabe des Verfahrens an die Justiz.
  • 05.05.2026: Ladung zur Hauptverhandlung.
  • 15.06.2026: Öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Esslingen.
  • 15.06.2026: Verfahren eingestellt; Kosten trägt die Staatskasse.

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